Ernährungstherapie (ET) (§43):                                         

Eine individuelle Ernährungstherapie richtet sich an Personen, bei denen eine Über- oder Fehlernährung und/oder ein Bewegungsmangel Erkrankungen wie z.B. Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Gicht, Fettstoffwechselstörungen oder Übergewicht verursacht haben. In vielen Fällen sind die Kombination aus Stress, Zeitmangel, Überstunden, Außer-Haus-Angeboten und gesellschaftlichen Verpflichtungen eine Herausforderung, um einen gesundheitsorientierten Lebensstil konstant zu führen.

Das Ziel einer ET ist die Linderung der Symptome, die mögliche Reduzierung des Medikamentenverbrauchs und die Motivation zu einem gesunden Essverhalten. Des Weiteren sind die Ziele mit dem Kunden/ der Kundin individuell festzulegen und orientieren sich an der alltäglichen Lebenssituation und der Person.

Eine individuelle ET eignet sich für Personen, deren Erkrankung durch eine Fehlernährung/ Überernährung (mit-) verursacht wurde und/ oder bei denen eine Ernährungsumstellung eine bestehende Therapieform unterstützt.

Teilbezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen: ´
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine individuelle Beratung und Betreuung im Ernährungsbereich. Je nach gesetzlicher Krankenkasse variiert die Höhe der Bezuschussung sowohl für die EB als auch ET zwischen 75,-€ und 80% der Gesamtkosten.                                       Für die Teilbezuschussung einer ET benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Überweisung).

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und fragen Sie nach einer Bezuschussung für eine individuelle EB oder ET (erfolgt auf ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung).