Ernährungsberatung (EB) (§20 SGB. V):
Eine individuelle Ernährungsberatung trägt dazu bei, dass Essverhalten Des Kunden /der Kundin gemeinsam mit der Beraterin zu analysieren und zielorientiert schrittweise Lösungsansätze zu erarbeiten, die leicht in den Lebensalltag zu integrieren sind.
Das Ziel einer EB ist eine langfristige Betreuung des Kunden/ der Kundin, um eine Stabilisierung des neu erlernten Essverhaltens zu gewährleisten. Während der Einzelbetreuung werden u.a. Alltagssituationen und daraus resultierende Verhaltensweisen reflektiert und eventuell modifiziert.
Eine individuelle Ernährungsberatung eignet sich für Normalgewichtige, Schichtdienstarbeiter, Freizeit- und Leistungssportler, Senioren, Schwangere, Kinder und Jugendliche.