Jeder Mensch hat einen Anspruch auf eine individuelle Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie, vom Säuglingsalter bis ins Seniorenalter- präventiv oder rehabilitativ.                  Sie möchten sich über eine individuelle Beratung informieren oder starten, aber wissen nicht, wo und wie Sie beginnen können? Es gibt zwei Wege, um dies direkt zu ermöglichen.

Schritt 1: Sie können mich direkt über mein Kontaktformular anschreiben oder anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich unverbindlich zu informieren

.Schritt 2:  Sie benötigen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Überweisung) für die individuelle Ernährungstherapie zwecks Teilbezuschussung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sie haben bereits  eine ärztliche Überweisung und möchten den Ablauf einer individuellen Ernährungstherapie und  mögliche Zuschüsse seitens der gesetzlichen Krankenkasse beantragen und besser verstehen? Weitere Informationen hierzu finden Sie links in der Menüleiste unter Ernährungsberatung (§ 20 SGB. V)  und Ernährungstherapie  (§43).

Schritt 3: Falls Schritt 1 noch nicht erfolgt ist, Termin vereinbaren und die Beratung starten.

 

Die Anzahl der Beratungstermine ist abhängig von dem Krankheitsbild (Diagnose). Kostenvoranschläge werden auf Anfrage von Frau Dipl.oec.troph. Kristin Aurisch erstellt.

Teilbezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen:                                                                Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine individuelle Beratung und Betreuung im Handlungsfeld Ernährung. Je nach gesetzlicher Krankenkasse variiert die Höhe der Bezuschussung sowohl für die EB als auch ET zwischen 75,-€ und 80% der Gesamtkosten. Für die Teilbezuschussung einer ET benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Überweisung).

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und fragen Sie nach einer Bezuschussung für eine individuelle EB oder ET (erfolgt auf ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/ Überweisung).

Pro ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung stehen dem Patienten/ der Patientin gesetzlich eine Bezuschussung für fünf Beratungstermine pro Kalenderjahr zu, aufgeteilt wie folgt:

Beratungsgebühr:                                                                                                                                            1x Erstberatung (EB) à 60 min.: 116,- €                                                                                                          4x Folgeberatung (FB) à 30 min.: 58,- €

Jede weitere Beratung à 30 min.: 58,- €

Die Leistungen sind umsatzsteuerfrei nach § 4 UstG.

 

Zu guter Letzt: Gleich ob Selbstzahler oder Teilselbstzahler, ich freue mich, Sie auf Ihrem Weg zu Ihrem Ziel zu begleiten.